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Was bietet das Portal Software-Hinterlegung?
Ein Vertrag über Software-Hinterlegung -
ein so genanntes Escrow- Agreement - will die Interessen von Software- Herstellern bzw. - Erstellern und deren Auftraggeber regeln. Dabei sollen zwei entgegenstehende Interessen angemessen geregelt
werden: Einerseits soll das in der Software - regelmäßig im Quellcode - verkörperte Know-how geschützt werden; andererseits das Interesse des Auftraggebers an einer Beseitigung von Mängeln, künftige
Anpassung und Weiterentwicklung der Software dauerhaft zu sichern. Die vorliegende Seite will auf bestehende rechtliche Risiken hinweisen und kostenlose Informationen anbieten.
Fragen, die sich stellen sind z. B.:
Die Hinterleger bei Software- Hinterlegung sind
vor übertriebenen Erwartungen an den Erfolg einer Software- Hinterlegung zu schützten. Derzeit [Stand Nov. 2005] ist noch keine abschließende Entscheidung darüber bekannt, ob beispielsweise eine
Software- Hinterlegung auch insolvenzfest möglich ist.
Was will diese Site?
Software-Hinterlegung.de will daher speziell das
Thema Software- Hinterlegung bzw. Escrow- Agreements bestehende Gesetze und Mustertexte anbieten oder durch Links zugänglich machen. Dies gilt vornehmlich für solche Formulare für Verträge, die
kostenfrei erhältlich sind. Sie sollen auf diese Weise hier eine praktische Arbeitshilfe finden, egal, ob Sie beratender Jurist, Software-Anbieter oder Auftraggber sind.
Wie gliedert sich der Themenbereich dieser Site?
Sehen Sie hierzu die
Übersicht
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