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Software-Hinterlegung.de

 

Was bietet das Portal Software-Hinterlegung?

Ein Vertrag über Software-Hinterlegung - ein so genanntes Escrow- Agreement - will die Interessen von Software- Herstellern bzw. - Erstellern und deren Auftraggeber regeln. Dabei sollen zwei entgegenstehende Interessen angemessen geregelt werden: Einerseits soll das in der Software - regelmäßig im Quellcode - verkörperte Know-how geschützt werden; andererseits das Interesse des Auftraggebers an einer Beseitigung von Mängeln, künftige Anpassung und Weiterentwicklung der Software dauerhaft zu sichern. Die vorliegende Seite will auf bestehende rechtliche Risiken hinweisen und kostenlose Informationen anbieten.

Fragen, die sich stellen sind z. B.:

  • Wie kann der Hinterlegungsgegenstand, also die Software / Quellcode hinreichend beschreiben werden?
  • Wie wird eine Hinterlegungsvereinbarung technisch umgesetzt?
  • Was sind und wie finde ich eine geeignete Hinterlegungsstelle?
  • Kann der Quellcode so hinterlegt werden, dass er nicht zunächst dem Zugriff eines Insolvenzverwalters unterfällt?
  • [mehr hierzu in der Einführung]

Die Hinterleger bei Software- Hinterlegung sind vor übertriebenen Erwartungen an den Erfolg einer Software- Hinterlegung zu schützten. Derzeit [Stand Nov. 2005] ist noch keine abschließende Entscheidung darüber bekannt, ob beispielsweise eine Software- Hinterlegung auch insolvenzfest möglich ist.

Was will diese Site?

Software-Hinterlegung.de will daher speziell das Thema Software- Hinterlegung bzw. Escrow- Agreements bestehende Gesetze und Mustertexte anbieten oder durch Links zugänglich machen. Dies gilt vornehmlich für solche Formulare für Verträge, die kostenfrei erhältlich sind. Sie sollen auf diese Weise hier eine praktische Arbeitshilfe finden, egal, ob Sie beratender Jurist, Software-Anbieter oder Auftraggber sind.

Wie gliedert sich der Themenbereich dieser Site?

Sehen Sie hierzu die

Übersicht

 

Autor: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel   © 2004 - 2005
Diese Übersicht unterliegt dem Urheberrecht. Die Wiedergabe ist unter Hinweis auf den Autor und die Web-Site
www.kanzlei-exner.de  zulässig; bei Internetdarstellungen allerdings nur, soweit auch der hier genannte  Link auf die Startseite des Autors mit übernommen wird. Der Betreiber der Seite übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit, Geeignetheit der Muster für bestimmte Zwecke, Richtigkeit, Aktualität. Die Verträge unterliegen gesetzlichen Schutzrechten, auf die hier allgemein hngewiesen sein soll. [siehe auch AGB]

 

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