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Software-Hinterlegung.de

 

Einführung

Autor: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel   © Dez. 2004

Begriff Software-Hinterlegung (= Escrow Agreement)
Im Rahmen der Erstellung von so genannter Individualsoftware wird bei größeren Auftragswerten, d. h. von ca. 50.000,-- € aufwärts, oftmals die Hinterlegung des Quellcode (Escrow-Agreement) vereinbart. Inhalt eines Escrow-Agreement ist die Vereinbarung, dass Software (in der Regel Quellcode) eines Software-Anbieters oder -Erstellers zugunsten eines Auftraggebers bei einem Dritten, der so genannten Hinterlegungsstelle - auf einem Datenträger in Verwahrung gegeben wird.

Die Software-Hinterlegung kann mittels eines eigenständigen Vertrags erfolgen oder "lediglich" innerhalb eines anderen Vertrags geregelt werden. Ebenso finden sich Verträge zu Software-Hinterlegungen als Anhänge zu einem Hauptvertrag, beispielsweise über Software-Erstellung.

Zuweilen wird auch eine Verwahrung von Software durch einen Software-Anbieter oder - Nutzer (z. B. in einem versiegelten Umschlag) als Software-Hinterlegung angesehen Dies soll hier als “uneigentliche Software-Hinterlegung” bezeichnet werden. In einem solchen Fall ist ein unabhängiger Schutz vor einem unberechtigten Zugriff nicht gegeben. Dennoch wird eine solche Form der Hinterlegung zum Teil zum Nachweis einer Priorität vorgeschlagen. [mehr hierzu]

Regelungsumfang:
Regelmäßig sollen bei Software-Hinterlegungen folgende Risiken abgedeckt werden:

  • Insolvenz des Softwareanbieters;
  • Verweigerung oder Fehlschlagen der Beseitigung von Mängeln;
  • Keine Weiterentwicklung der Software;
  • Keine oder wiederholt fehlerhafte Anpassung der Software and Drittsoftware, trotz Vereinbarung;
  • Keine oder wiederholt fehlerhafte Programmierung von Schnittstellen, trotz Vereinbarung.

Wirksamkeit
Vertragliche Vereinbarungen über Software-Hinterlegung sind aus kaufmännischer und rechtlicher Sicht in mehrer Hinsicht zu prüfen:

    - CHECKLISTE -

  • Wird die Vereinbarung den unterschiedlichen Interessen der drei Parteien (Software-Anbieter, Auftraggeber und der Hinterlegungsstelle) gerecht? [mehr hierzu]
  • Welche Arten der Hinterlegung gibt es? [mehr hierzu]
  • Wie kann der Hinterlegungsgegenstand, also die Software / Quellcode hinreichend beschreiben werden? [mehr hierzu]
  • Wie wird eine Hinterlegungsvereinbarung technisch umgesetzt? [mehr hierzu]
  • Was sind und wie finde ich eine geeignete Hinterlegungsstelle? [mehr hierzu]
  • Wann und wie wird die Herausgabe gegebenenfalls tatsächlich durchgeführt? [mehr hierzu]
  • Ist eine insolvenzfeste Vertragsgestaltung einer Software-Hinterlegung rechtlich wirksam? [mehr hierzu]
  • Kann ich wirksam und kostengüntig Software selbst verwahren, um z. B. Urheberrechte nachzuweisen? [mehr hierzu]
  • Kann die Software-Hinterlegung vertraglich so ausgestaltet werden, dass die Beseitigung von Mängeln, künftige Anpassung und Weiterentwicklung der Software sicher gestellt werden kann? [mehr hierzu]
  • Wie kann die Software-Hinterlegung ausgestaltet werden, um die vorgenannten Ziele zu erreichen? [mehr hierzu]
  • Welche Risiken bleiben, selbst wenn ich eine gute Software-Hinterlegung vereinbart habe? [mehr hierzu]

Diese Site
Diese Site "Software-Hinterlegung.de"  beschreibt aus anwaltlicher Sicht die mit Vereinbarungen und der Durchsetzung von Software-Hinterlegung zu beachtenden Aspekte.

Literatur:

  • Berger, Beate Hinterlegung von Quellcode, Stand: März 2000 in: Redeker, H (Hrsg.) "Handbuch der IT-Vertäge", Loseblatt, Otto Schmidt, Köln, 2000 ff.
  • Bömer Hinterlegung von Software, in: NJW 1998, 3321 ff.
  • Hoeren, Th. Die Pflicht zur Überlassung des Quellcodes, in: CR 2004, S. 721 ff
  • Marly, J. Softwareüberlassungsverträge, 4. Aufl. Beck, München 2004 - S. 549 ff.
  • Schneider, Jochen Handbuch des EDV-Rechts, 3. Aufl., OSV, Köln - S. 2050ff; M Rz. 114 ff

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Autor: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel   © Dez. 2004

     

Autor: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel   © 2004 - 200_
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